125ccm Motorräder/Roller (A1) mit dem PKW Führerschein (B) fahren

Gute Nachricht für für alle Führerscheinbesitzer der Klasse (B-PKW bis 2,8z), seit Jahresbeginn können Führerscheininhaber ab 25 Jahren mit wenig Aufwand Krafträder der Klasse A1 fahren (Hubraum bis 125 cm³).
Voraussetzung für die Berechtigung ist eine Fahrerschulung von gerade mal neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten. Hierin müssen mindestens vier theoretische und mindestens fünf praktische Einheiten enthalten sein. Außerdem muss der Führerschein der Klasse B (Pkw) seit fünf Jahren im Besitz des Motorrad-Neulings sein. Auf die bisherige vollständige Ausbildung  für Klasse A1 wird verzichtet – genauso wie auf die theoretische und praktische Prüfung. Es reichen gerade mal 13,5 Stunden, damit den künftigen Zweirad-Fahrern die große Auswahl an 125er Maschinen offen steht – vom Roller über Enduro bis zum Leichtkraftrad

Roller mit 125ccm

Das könnte Dir auch gefallen: