Häufig gestellte fragen
AUK – Abgas-Untersuchung-Krafträder
SUZUKI Deutschland GMBH empfiehlt, die AUK bei Ihrem SUZUKI Vertragshändler durchführen zu lassen, sei es durch den dafür anerkannten Betrieb selbst oder durch einen Prüfingenieur, der die AUK dort durchführt. Eine TÜV Prüfung jeden Mittwoch gibt es ► hier.
Batterie
SUZUKI verwendet wartungsfreie Batterien des Typs AGM (Absorbed Glass Material). Diese haben bei richtiger Behandlung eine sehr hohe Leistung und lange Lebensdauer. Da jede Fahrzeugbatterie einer gewissen Selbstentladung ausgesetzt ist, sollte bei längerer Nichtbenutzung/Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs die Batterie regelmäßig (monatlich) nachgeladen werden. Die dafür geeigneter Ladegeräte finden Sie hier .
Bedienungsanleitung
Ein Fahrerhandbuch kann auf dem normalen Ersatzteilweg bestellt werden. Eine direkte Bestellung bei SUZUKI Deutschland GMBH ist nicht möglich. Die Verfügbarkeit von Fahrerhandbüchern für Modelle, die auf dem deutschen Markt nicht verkauft wurden, kann nicht garantiert werden. Eine Auswahl an Bedienungsanleitungen finden Sie hier.
Betriebserlaubnis / Übereinstimmungsbescheinigung für Klein- und Leichtkrafträder
SUZUKI Deutschland GMBH kann für die meisten Klein- und Leichtkrafträder gegen eine Gebühr von derzeit 49.- € ein Duplikat (Zweitschrift) erstellen und benötigt dazu eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Zulassungsbehörde. Diese ist mit dem entsprechenden Auftrag direkt per e-mail an [email protected] oder über uns einzusenden unter [email protected] . Versand und Abrechnung nur über einen Suzuki Vertragshändler. Für andere Klein- und Leichtkrafträder kann ein technisches Datenblatt erstellt werden zur Abnahme nach §21 StVZO bei TÜV (alte Bundesländer) bzw. DEKRA (neue Bundesländer).
Suzuki Motorräder und E10 Kraftstoff
Über den zu verwendenden Kraftstoff (Oktanzahl 91 = Normalbenzin bzw. 95 = Superbenzin) gibt grundsätzlich das Fahrerhandbuch Auskunft. Auch wenn dort nichts über die Verwendung von Kraftstoffen mit Bioethanol-Beimischung steht, können Kraftstoffe mit bis zu 5% Bioethanol (E5) bedenkenlos gefahren werden. Ab Modelljahr 2002 sind alle Motorräder und ATVs auch für Superbenzin mit einem Ethanolanteil von 10% (E10) freigegeben. Außerdem viele Modelle ab 1992. Diese sind ► hier aufgelistet. Fahrzeuge bis einschließlich Modelljahr 1991 sind dagegen nicht für E10 freigegeben. Wir Empfehlen Grundsätzlich immer Super Plus zu tanken
CoC-Papier / EU-Übereinstimmungsbescheinigung
CoC = Certificate of Conformity. Dieses Dokument wird auch in Deutschland für die Zulassung unbedingt benötigt. Eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung gibt es nur für Fahrzeuge, die über eine EU-Typgenehmigung verfügen. Bei SUZUKI Motorrädern ist dies frühestens seit Modelljahr 1999 der Fall. Gegen Gebühr ist eine Zweitschrift erhältlich. Diese kann über uns bestellt werden. Bitte Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
mitgeben oder senden an [email protected]. Versand und Abrechnung nur über uns möglich.
Ersatzschlüssel für Suzuki Motorräder, Scooter u.a.
Mit einem Neufahrzeug liefert SUZUKI immer 2 Schlüssel (bei unterschiedlichen Schlüsseln 2 für jedes Schloss). Ein Schlüsselcode, an Hand dessen Nachschlüssel angefertigt werden können, ist auf einem am Schlüsselring angehängten Kunststoffplättchen eingeprägt. Dieser Code sollte vom Besitzer unbedingt in das dafür vorgesehene Feld im Fahrerhandbuch eingetragen werden. Bei Fahrzeugen mit elektronischer Wegfahrsperre muss bei Verlust aller Schlüssel auch die elektronische Steuereinheit (ECM) ausgetauscht werden. Ohne Code oder mindestens einen passenden Schlüssel können Nachschlüssel nur angefertigt werden, indem das Zündschloss durch einen darauf spezialisierten Betrieb „ausgelesen“ wird. In der Regel ist dazu der Ausbau des Zündschlosses erforderlich. Die Schlüsselnummern sind bei SUZUKI nicht hinterlegt. Eine Zuordnung zur Fahrzeugidentifizierungsnummer (Fahrgestellnummer) ist daher nachträglich nicht mehr möglich. Zur Durchführung dieser Arbeit und für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte uns.
Ersatzteile
Für alle Fragen zu Ersatzteilen wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Jeder Suzuki Vertragshändler ist als eigenständiger Unternehmer für seine Preiskalkulation selbst verantwortlich. Eine Bestellung direkt über die SUZUKI Deutschland GMBH ist leider nicht möglich.
Online können Sie Suzuki Original Ersatzteile demnächst hier direkt bestellen: Suzuki-Original-Ersatzteile
Export ins Ausland
Sollten Sie Ihre Suzuki ins EU-Ausland verkaufen wollen bzw. verkauft haben, wird für die dortige Zulassung die EU-Übereinstimmung (CoC-Papier) bzw. für Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung eine gleichwertige Bescheinigung benötigt. Letzteres betrifft alle Modelle vor 1999, teilweise noch Fahrzeuge bis Modelljahr 2003. Beide Bescheinigungen können Sie gegen Gebühr bei uns beziehen. Bitte per E-Mail [email protected] anfordern, als Anlage eine Kopie der Zulassungsbescheinigung (Teil 1) mitsenden. Verschickung und Abrechnung kann aus verwaltungstechnischen Gründen NUR über uns erfolgen.
Farben und Lacke für Suzuki Motorräder und Scooter
Jedes Modell hat einen bestimmten Farbcode, der im Garantie- und Serviceheft vermerkt ist. Dabei handelt es sich um einen SUZUKI Farbcode (kein RAL-Farbcode). Original-Lackstifte (für kleine Ausbesserungen) in vielen Farbtönen können Sie hier bestellen.
Garantie und Gewährleistung
Bei einem etwaigen Anspruch auf Gewährleistung/Garantie wenden Sie sich bitte an uns. Eine Bearbeitung Ihrer Garantieanfrage auf anderem Wege ist nicht möglich. Die genauen Bedingungen für die SUZUKI Garantie finden Sie im Garantie- und Serviceheft. Die genauen Bedingungen für die kostenlose zweijährige Mobilitätsgarantie ► SUZUKI CARE und für die sehr günstige Anschlussgarantie ► SUZUKI PRO finden Sie hier.
Gebrauchte Motorräder, Scooter und ATVs
Gebrauchtfahrzeuge können über SUZUKI Deutschland GMBH nicht bezogen werden. Ein Angebot von Gebrauchtfahrzeugen finden Sie in der Kategorie Fahrzeuge.
Import aus dem Ausland
Importe aus dem EU-Ausland sind zwar grundsätzlich in Deutschland zulassungsfähig, jedoch sind mehrere Nachteile in Kauf zu nehmen. Im Gegensatz zur PKW-Branche gibt es bei Motorrädern derzeit keine uneingeschränkte europaweite Garantie.
Nur ► SUZUKI Vertragshändler erhalten zuverlässig alle aktuellen Serviceinformationen und können somit Sie und Ihre SUZUKI optimal betreuen. Nur beim SUZUKI Vertragshändler gibt es beim Kauf eines Neufahrzeuges die kostenlose zweijährige Mobilitätsgarantie ► SUZUKI CARE und die sehr günstige Anschlussgarantie ► SUZUKI PRO. Der Wertverlust von EU-Importmaschinen ist höher. Importe von außerhalb der EU sind je nach Spezifikation in Deutschland und der EU nicht zulassungsfähig, wenn sie den in der EU geltenden Bestimmungen nicht entsprechen. In bestimmten Fällen, z.B. wenn sich Zulassungsvorschriften ändern, kann es auch bei EU-Importen zu Problemen bei der Erstzulassung kommen.
Kulanz
Kulanz beinhaltet die vollständige oder teilweise Übernahme (ausschließlich) von Material-/Teilekosten bei durch Material- oder Herstellungsfehler verursachten Schäden, die im 1. Jahr nach Ablauf der Garantiefrist auftreten. Über die genauen Bedingungen der SUZUKI-Kulanzregelung kann Sie Ihr SUZUKI Vertragshändler informieren.
Kfz-Steuer
Motorräder werden auch weiterhin nur nach dem Hubraum besteuert. Nach Auskunft des Industrieverbandes Motorrad (IVM) gibt es keine aktuellen Pläne, den Steuersatz zukünftig nach Schadstoffausstoß und/oder CO₂-Ausstoß zu staffeln.
Kraftstoff für Motorräder, Scooter und ATVs
Über den zu verwendenden Kraftstoff gibt grundsätzlich das Fahrerhandbuch Auskunft. Fahrzeuge, für die gemäß Fahrerhandbuch Kraftstoff mit einer Mindest-Oktanzahl von 91 (Normalbenzin) verwendet werden muss, können ohne Bedenken mit höheroktanigem Kraftstoff betrieben werden.
Kraftstoffverbrauch
Anders als für PKW gibt es für Motorräder derzeit noch keine gesetzliche Regelung zur Ermittlung und Angabe des Kraftstoffverbrauchs. Da der Verbrauch sehr stark von der Fahrweise abhängt, lässt sich hier keine allgemein verbindliche Auskunft geben. Eine Orientierungshilfe können die entsprechenden Angaben in der Fachpresse liefern.
Leistungsumrüstungen (48PS/35kW) für Fahrerlaubnisklasse A2
Suzuki bietet für verschiedene Fahrzeuge der aktuellen Modellpalette kostengünstige Umrüstungen auf 48PS (35kW) für die neue Führerscheinklasse A2 an. Aktuelle Informationen zu Leistungsumrüstungen von Suzuki Motorrädern erhalten Sie hier . Weitere Informationen zur neuen Regelung der Fahrerlaubnisklassen finden Sie auch ► hier.
Öle & Motoröl – Betriebsstoffe
Über das zu verwendende Motoröl gibt das Fahrerhandbuch Auskunft. Bezüglich anderer Öle für Ihre SUZUKI, z. B. Gabelöl oder Endantriebsöl, wenden Sie sich bitte an den Motul Ölberater.
Reifen für Suzuki Motorräder – Reifenbescheinigungen
Für alle von SUZUKI in Deutschland verkauften Motorradtypen mit Straßenzulassung finden Sie unter Service & Infos ▸ eine Reifenbescheinigung, anhand derer Sie sich über zulässige und empfohlene Bereifungen informieren können. Für nicht empfohlene Bereifungen übernimmt SUZUKI keine Haftung. Empfehlungen und ggf. Freigabebescheinigungen finden Sie auch auf den Homepages der Reifenhersteller bzw. -importeure. Für neue Modelle spricht SUZUKI keine Reifenfabrikatsbindung aus. SUZUKI empfiehlt für diese Modelle ausschließlich die Verwendung der ab Werk montierten Reifentypen.
Rücknahme von Ersatzteilen und Zubehör
Jeder ► SUZUKI Vertragshändler entscheidet als eigenständiger Unternehmer selbst, ob er bestellte Ersatzteile oder Zubehör zurücknimmt oder nicht. Eine Rücksendung an SUZUKI Deutschland GMBH ist bei manchen Teilen – insbesondere Elektrik- und Elektronikteilen – nicht möglich. In anderen Fällen hat der Händler eine Wiedereinlagerungsgebühr zu entrichten.
Rückrufaktion
Sollte Ihr Fahrzeug von einer Rückrufaktion betroffen sein, werden Sie hierüber schriftlich benachrichtigt. In diesem Schreiben finden Sie alle nötigen Informationen. Jeder ► SUZUKI Vertragshändler kann Sie über die nötigen Maßnahmen informieren und diese auch durchführen, unabhängig davon, bei welchem SUZUKI Vertragspartner Sie Ihre SUZUKI gekauft haben.
Serviceheft
Sollten Sie Ihr Service Haft für Ihre SUZUKI einmal verloren haben, so können Sie über Ihrem Suzuki Vertragshändler ein neues Ersatz-Serviceheft beziehen. Ersatz-Servicehefte sind seit dem 01.01.2012 kostenpflichtig. Die Kosten hierfür betragen 10 Euro zzgl. MwSt. Ein Ersatz-Serviceheft kann ausschließlich über [email protected] bezogen werden. Ein direkter Bezug über SUZUKI Deutschland GMBH ist nicht möglich.
Umbau / Produkthaftung
Inwieweit Teile von anderen SUZUKI Modellen an Ihre SUZUKI passen, kann und will SUZUKI nicht beurteilen, da entsprechende Tests nicht durchgeführt werden. Gleiches gilt für veränderte Originalteile, Originalteile von Fahrzeugen anderer Hersteller oder Kombinationen dieser Möglichkeiten. Eine Freigabe und eine damit verbundene Übernahme der Produktverantwortung durch SUZUKI Deutschland GMBH für das umgebaute Fahrzeug ist deshalb grundsätzlich ausgeschlossen. Der Hersteller übernimmt die Produktverantwortung grundsätzlich nur für Fahrzeuge im unveränderten Originalzustand. Gleiches gilt im Übrigen auch für Teile „unbekannter Herkunft“ (z. B. aus Gebrauchtteilebörsen oder „ebay“). Auch hierfür kann seitens SUZUKI keine Produktverantwortung übernommen werden.
Wartungsintervalle
Über die regelmäßig durchzuführenden Wartungsarbeiten Ihrer SUZUKI gibt das Fahrerhandbuch Auskunft. Bitte beachten Sie, dass die vorschriftsmäßige Wartung nicht nur in Abhängigkeit vom km-Stand erfolgen muss, sondern mindestens einmal jährlich (je nachdem was zuerst eintritt).
Werkstatthandbuch
Werkstatthandbücher sind als Spezialliteratur für den Vertragshandel zu betrachten. Detaillierte technische und SUZUKI spezifische Grundkenntnisse werden vorausgesetzt. Daher ist ein Verkauf an Endkunden seitens der SUZUKI Deutschland GMBH nicht vorgesehen. Werkstattliteratur unterliegt dem Copyright. Eine Vervielfältigung oder auch auszugsweise Weiterleitung von Bildern, Zeichnungen und Texten ist daher nicht gestattet. Sollten Sie ein Werkstatthandbuch benötigen so können Sie es hier bestellen.
Original Zubehör für Suzuki Motorräder, Scooter und ATV
SUZUKI bietet ein umfassendes Portfolio an original Zubehör für Ihr SUZUKI Motorrad, Ihren SUZUKI Scooter oder Ihr SUZUKI ATV, welches sie direkt über den Vertragshandel beziehen können. Ihr Vertragshändler vor Ort ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um original SUZUKI Zubehör. Eine direkte Bestellung bei SUZUKI Deutschland GMBH ist nicht möglich. Das aktuelle Zubehörprogramm finden Sie ► hier.
Mofarollerfahrer können jetzt zu zweit fahren !
Rollerfahren vereint – Leidenschaft teilen…
Ab sofort können alle auf 25 km/h gedrosselten 50 ccm-Motorroller auch zu *Zweit gefahren werden. Eine entsprechende Regelung ist ab sofort in Kraft getreten, so dass nunmehr für alle aktuellen und auch im Verkehr befindlichen Roller im Zwei-Personen-Betrieb bewegt werden können. Selbstverständlich müssen die Fahrzeuge dann mit Doppelsitzbank, Fußrasten, Haltegriffen etc. ausgerüstet sein (was unsere Modelle im Normalfall vom Werk aus erfüllen). Sicherlich eine sehr gute Nachricht für alle Frischverliebten, unzertrennliche Eheleute, Eltern im Chauffeursdienst für ihre Kinder etc.
*( eine dementsprechende Eintragung vorausgesetzt)
FeV §4 Absatz 1 Satz 1b.:
„zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist:“
„Auf eine entsprechende Anfrage der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. erklärte das BMVI, dass die Mitnahme einer erwachsenen Person auf zweisitzigen Kraftfahrzeugen im Sinne von § 4 Absatz 1 Nr. 1b FeV (zwei- und dreirädrig, gedrosselt auf 25 km/h) erlaubt ist.„