125 ccm Zweirad mit PKW-Führerschein beschlossen !

„A1 in B“ kommt: Das ist ein guter Tag für die Zweiradnation Deutschland !

125ccm mit PKW-Führerschein
Der Bundesrat hat heute am 20. Dezember in seiner 984. Sitzung über die „Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ abgestimmt. Künftig ist es nach Erfüllung bestimmter Pflichten und Übungen erlaubt, mit dem Pkw-Führerschein auch 125er-Leichtkrafträder und -roller zu fahren.

Als die Mitglieder des Bundesrates an diesem Freitag nach den schier endlosen Lobeshymnen diverser Ministerpräsidenten zum Klimapakt in Deutschland endlich beim öffentlichkeitswirksam eher unspektakulären Top 33 ankamen – „574/19 Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ – wurde es endlich spannend für die Zweirad-Community. „Pkw-Führerschein künftig ausreichend für Leichtkrafträder?“ – darüber stimmte der Bundesrat ab. Bekanntermaßen lagen zwei unterschiedliche Empfehlungen vor.
Der Verkehrsausschuss des Bundesrates lehnte das Reformvorhaben von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer mit jeder Menge ungenügender und falscher Argumente ab. Der Innenausschuss wiederum empfahl zuzustimmen, begründete diese Entscheidung allerdings nicht.
Das Ergebnis kam um 14 Uhr 14: Ziffer 1 bekam eine Minderheit, Ziffer 2 eine Mehrheit. Am Ende wurde der Verordnung nach Maßgabe der vorangegangenen Abstimmung mehrheitlich zugestimmt. Dem juristisch nicht vorbelasteten Bürger, der die Abstimmung im Livestream verfolgte, war es zunächst nicht möglich, daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen. Zunächst einmal wurde allerorten mit dem Kopf geschüttelt, was dieses kryptische Voting wohl zu bedeuten habe? „Haben wir nun gewonnen oder verloren?“ wurde in den Foren gepostet. Ein Anruf von »bike und business« bei Christoph Gatzweiler vom IVM sorgte für Klarheit: „Der Weg für den Führerschein „A1 in B“ ist frei“, so der IVM-Experte.
Die Länderkammer hat somit dem von Anfang an in der Öffentlichkeit sehr umstrittenen Reformvorstoß des Bundesverkehrsministeriums in Sachen Liberalisierung des Zugangs zum Zweirad letzten Endes doch noch zugestimmt. Man schenkte den Befürwortern der Reform mit ihren zahlreichen rationalen und vernünftigen Argumenten mehr Glauben als den teilweise überzogenen und irrationalen Daten und Fakten der auf Sicherheit bedachten Verbände und Lobbyisten. Das ist ein guter Tag für die Demokratie und ein guter Tag für die Zweiradnation Deutschland.
Dazu ganz frisch die offizielle Meldung des Industrie-Verbandes Motorrad (IVM) zum Bundesratsentscheid: „Für viele Bundesbürger wird es jetzt leichter, mit dem Pkw-Führerschein Leichtkraftroller und -krafträder mit max. 15 PS zu fahren. In seiner heutigen Sitzung stimmte der Bundesrat für die 14. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung. Damit ist der Weg frei für die vom Bundesminister für Verkehr vorgeschlagene Liberalisierung zur Nutzung von Leichtkraftrollern und Leichtkrafträdern mit 125 Kubikzentimeter und max. 11 KW (15 PS) Leistung.
Prüfungs- aber nicht schulungsfrei
Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine unkontrollierte Nutzungsfreigabe leichter Roller und Motorräder für alle. Der Gesetzgeber setzt neben der 5-jährigen Fahrpraxis im Pkw und einem Mindestalter von 25 Jahren eine umfangreiche und sicherheitsorientierte Schulung in Theorie und Praxis voraus – verzichtet aber auf eine Prüfung.
Damit eröffnet sich für viele Menschen in Deutschland die Möglichkeit, preis- und verbrauchsgünstige Mobilität zu nutzen, entweder als umweltfreundliche Verkehrsalternative im Großstadtverkehr oder als effiziente Individuallösung auf dem Land.“
Quelle: Bike & Buisness 20/12/19
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