Mofa-Roller jetzt zu zweit fahren

Mofarollerfahrer können jetzt zu zweit fahren ! 

Rollerfahren vereint – Leidenschaft teilen…
Ab sofort können alle auf 25 km/h gedrosselten 50 ccm-Motorroller auch zu *Zweit gefahren werden. Eine entsprechende Regelung ist ab sofort in Kraft getreten, so dass nunmehr für alle aktuellen und auch im Verkehr befindlichen Roller im Zwei-Personen-Betrieb bewegt werden können. Selbstverständlich müssen die Fahrzeuge dann mit Doppelsitzbank, Fußrasten, Haltegriffen etc. ausgerüstet sein (was unsere Modelle im Normalfall vom Werk aus erfüllen). Sicherlich eine sehr gute Nachricht für alle Frischverliebten, unzertrennliche Eheleute, Eltern im Chauffeursdienst für ihre Kinder etc.
*( eine dementsprechende Eintragung vorausgesetzt)
 
 
FeV §4 Absatz 1 Satz 1b.:
„zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist:“
Auf eine entsprechende Anfrage der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. erklärte das BMVI, dass die Mitnahme einer erwachsenen Person auf zweisitzigen Kraftfahrzeugen im Sinne von § 4 Absatz 1 Nr. 1b FeV (zwei- und dreirädrig, gedrosselt auf 25 km/h) erlaubt ist.